Als Mieter in Hessen haben Sie seit der Reform des BGB §554 (2024) einen Anspruch auf Zustimmung Ihres Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks.
BGB §554 – Reform 2024
Seit 2024 zählen Stecker-Solargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach BGB §554. Das bedeutet:
- Mieter haben einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters
- Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Denkmalschutz, Statik)
- Die WEG-Reform gibt Wohnungseigentümern den gleichen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft
So gehen Sie vor
- Vermieter schriftlich informieren – formlose Mitteilung mit technischen Details
- Technische Details mitteilen: Modell, Leistung, Montageart, Gewicht
- Angemessene Frist setzen (empfohlen: 4 Wochen)
- Bei unbegründeter Ablehnung: Mieterverein kontaktieren
Vermieter darf:
- Zumutbare Montagevorgaben machen
- Nachweis der fachgerechten Installation verlangen
- Rückbau bei Auszug verlangen
Vermieter darf NICHT:
- Ohne wichtigen Grund ablehnen
- Unverhältnismäßige Auflagen stellen
- Mieterhöhung wegen Balkonkraftwerk
- Kündigung androhen
Wichtige Hinweise
- Fassadenveränderungen (Bohren, etc.) bedürfen weiterhin besonderer Zustimmung
- Versicherung: Private Haftpflicht deckt Balkonkraftwerke meist ab – Versicherer informieren
- Rückbau: Bei Auszug muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden
Förderung gilt auch für Mieter! Geräte: 800W Vergleich.